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Lehrstuhl für deutsche Sprachwissenschaft

Klausuren

Regeln für Klausuren in der Sprachwissenschaft

  • Bringen Sie Ihren Studentenausweis und Ihre Prüfungsanmeldung (Papier- oder Handy-Beleg) mit.
  • Schalten Sie Ihr Handy aus.
  • Die Tische / Schreibflächen müssen vor Beginn der Klausur leer geräumt sein; verwenden Sie kein eigenes Papier.
  • Ausländische Studierende dürfen einsprachige Wörterbücher (ohne Lautschrift) benutzen.
  • Prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit: Sind alle Seiten vorhanden?
  • Schreiben Sie nicht mit Bleistift.
  • Benutzen Sie für Ihre Antworten nur die vorgegebenen Felder.
  • Während der Klausur ist das Verlassen des Raums nur nach Absprache mit einer Aufsichtsperson möglich. 
  • Wer spickt oder betrügt, fällt durch.
  • Es sind keine regulären Wiederholungstermine vorgesehen. Wenn Sie nicht an einer Klausur teilnehmen können (z.B. bei Krankheit), haben Sie die Möglichkeit zur Wiederholung der Klausur im folgenden Semester. Sollten dadurch besondere individuelle Härten entstehen, wenden Sie sich bitte an Ihre Seminarleitung.

Klausurergebnisse

Die Notenverbuchung findet in der Regel für das Sommersemester in der 2. Septemberhälfte statt, für das Wintersemester in der 2. Marzhälfte. Nur diese offiziell eingetragene Note ist rechtsverbindlich. Die Verbuchung der Ergebnisse aus den Examenskursen findet früher statt, auf jeden Fall rechtzeitig vor Ihrer Examensanmeldung. Weitere Informationen finden Sie unter der Veranstaltungs- und Prüfungsverwaltung. Die Klausuren werden zentral archiviert und können auf Antrag eingesehen werden.