Intern
Studienberatung Germanistik

Studienordnungswechsel

Aktualisieren Sie Ihre Studienordnung auf die neueste Version!

Die Germanistik hat alle Bachelor- und Lehramtsstudienordnungen einer Überarbeitung unterzogen. Wir möchten Sie dringend dazu ermutigen, zur aktuellsten Satzung zu wechseln!

Der Wechsel ist denkbar einfach:

Füllen Sie einfach dieses Formular aus und senden Sie es via Email an das Prüfungsamt

Lehramt: pruefungsamt.lehramt.modular@uni-wuerzburg.de

Bachelor: pruefungsamt.phil@uni-wuerzburg.de

... oder geben Sie das Formular persönlich beim Prüfungsamt ab.

Für das Sommersemester 2024 können Sie den Wechsel noch bis zum 06.05.2024 beantragen. Ab dem Wintersemester 2024/2025 wird der Wechsel in die neue PO dann immer bis zum Ende der Rückmeldefrist des jeweiligen Semesters möglich sein.


Ihre Vorteile?

Die neuen Studiengänge basieren auf den Erfahrungen der letzten Jahre:

  • mehr Vielfalt in den Prüfungsformen
  • zusätzliche Module im Wahlpflichtbereich
  • Schwerpunktverlängerung innerhalb der Veranstaltungsformen (z.B. weniger Vorlesungen und mehr Seminare)
  • mehr Wahlfreiheit (besonders im BA 75 und LA Gy)
  • neuer Wahlpflichtbereich im LA Gy (zusätzlichem Examenskurs, Vorlesung, Forschungsseminar, Kolloquium)

Achtung: Wenn Sie Ihren Studiengang schon fast abgeschlossen haben, die Regestudienzeit bereits überschritten haben oder sich zum Examen angemeldet haben, ist ein Wechsel nicht mehr sinnvoll bzw. nicht mehr möglich!


Detailfragen zur Prüfungsanrechnung?

Alle bereits erbrachten Modulleistungen werden 1:1 angerechnet, Sie verlieren also keine bereits erbrachten Module und sind wieder auf dem neuesten Stand, an dem sich die Lehrplanung der Lehrstühle orientiert! Die ECTS-Punkte weichen an wenigen Stellen zwischen den alten und neuen Modulen ab, entscheidend sind immer die Angaben in der neuen PO-Version.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an: studienberatung-germanistik@uni-wuerzburg.de

Eine Äquivalenzliste aller Module im BA und LA Germanistik zwischen den PO-Version 2015 und 2024 finden Sie hier.

Fachspezifische Bestimmungen (FSB) für:


Die größten Veränderungen durch die Prüfungsanrechnung gibt es an folgenden Stellen:

Basismodul Propädeutikum

literaturwissenschaftliches Propädeutikum

Aufbaumodul NDL 1

Aufbaumodul NDL 2

Aufbaumodul NDL 2

Aufbaumodul NDL 1 (mit BE angerechnet, obwohl in neuer Satzung benotet)

Basismodul ÄDL 2 (LA Gy, BA)

Aufbaumodul ÄDL 1

Aufbaumodul ÄDL (LA Gy, BA)

Aufbaumodul ÄDL 2

Aufbaumodul ÄDL (LA RS)

Aufbaumodul ÄDL 1

FAQ zur Prüfungsanrechnung

Nein, ein Zwang besteht nicht. Wir empfehlen aber zu wechseln, wenn Sie noch nicht am Ende Ihres Studiums angelangt sind.

Die Punkte sind in der neuen PO teilweise anders verteilt. Sie verlieren durch einen Wechsel aber keine Punkte, da sie diese an anderer Stelle wieder erhalten.

Im Bachelor gibt es ein neues Modul im Pflichtbereich (2 Punkte), das belegt werden muss, aber ohne Kursbesuch und ohne größere Prüfungsleistung keinen großen Aufwand mit sich bringt.

Im Lehramt Gymnasium gibt es einen neuen Wahlpflichtbereich (7 Punkte), bei dem aber Veranstaltungen eingebracht werden können, die Sie ohnehin für Examen belegen sollten bzw. erfahrungsgemäß belegen (zusätzliche Examenskurse, zusätzliche Vorlesungen etc.).

PO 2015 (BA & LA)

PO 2024 (BA & LA)

Aufbaumodul NDL 1:

Aufbaumodul NDL 1:

Seminare im Aufbaumodul (Proseminare) |  04062220 Seminare im Aufbaumodul (Proseminare) |  04062220
Thematische Vorlesung NDL (inkl. LKM) | 04060030 Vorlesung Literaturgeschichte 1 | 04062600
Prüfungsleistung: Hausarbeit zum Proseminar Vorlesung Literaturgeschichte 2 | 04062602
  Prüfungsleistung: mündliche Prüfung zu Proseminar und Vorlesung
   

Aufbaumodul NDL 2:

Aufbaumodul NDL 2:

Vorlesung Literaturgeschichte 1 | 04062600

Seminare im Aufbaumodul (Proseminare) | 04062220 (muss ein neues Proseminar sein, nicht dasselbe wie im AM NDL 1)

Vorlesung Literaturgeschichte 2 | 04062602 Thematische Vorlesung NDL (inkl. LKM) | 04060030
Prüfungsleistung: SC-Klausur zu beiden Vorlesungen Prüfungsleistung: Hausarbeit zum Proseminar und Forumsbeitrag zur Vorlesung (Abzugeben mit der Hausarbeit)
   

 

Nein, in Summe nicht. In der alten Prüfungsordnung musste man drei Vorlesungen à 2 SWS (= 6 SWS) und ein Proseminar von 2 SWS absolvieren. In Summe also 8 SWS.

In der neuen PO muss man zwei einstündige Vorlesung (= 2 SWS), eine zweistündige Vorlesung (2 SWS) und zwei Proseminare, je 2 SWS, also insgesamt ebenso 8 SWS absolvieren.

Nein, Sie müssen zwei unterschiedliche Proseminare belegen. Das geht aber derzeit nur in zwei verschiedenen Semestern.

Im Prüfungssemester müssen Sie das Proseminar belegen, zu dem Sie die mündliche Prüfung bzw. die Hausarbeit schreiben. Die Vorlesungen können Sie aber auch bereits in einem anderen Semester vorziehen.

Die Leistungen werden von Amts wegen angerechnet und übertragen. Sollten noch Verbuchungen ausstehen wie z.B. bei den Proseminaren der NDL, werden wir uns um eine nachträgliche Verrechnung kümmern.