Deutsch Intern
Studienberatung Germanistik

Staatsexamen

Vertieftes Staatsexamen (LA Gymasium)

Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien soll im Anschluss an die Vorlesungszeit des neunten Semesters abgelegt werden, spätestens aber nach dem 13. Semester - andernfalls gilt man als erstmals durchgefallen. Wenn alle notwendigen Leistungen vorliegen, kann das Staatsexamen unter Umständen auch bereits nach dem 6. Semester absolviert werden.

Die Erste Staatsprüfung muss im Ganzen abgelegt werden (kann also nicht fachweise absolviert werden). Lediglich die erziehungswissenschaftliche Prüfung kann vorgezogen werden; sie kann abgelegt werden, sobald die Zulassungsvoraussetzungen (35 ECTS-Punkte aus EWS) vorliegen.

Bei Nichtbestehen kann die Staatsprüfung für das jeweilige Fach einmal wiederholt werden. Den Studierenden wird ein Freiversuch eingeräumt, wenn sie das Staatsexamen an dem nächstmöglichen Prüfungstermin nach der Vorlesungszeit des 7. Semesters absolvieren. Dies bedeutet, dass die Prüfung als nicht abgelegt gilt, wenn sie nicht bestanden wurde. Falls sie bestanden wurde, kann sie zur Notenverbesserung zweimal wiederholt werden.

Die Note des Staatsexamens zählt 60% der Gesamtnote. Die anderen 40% errechnen sich aus den Noten der studienbegleitenden Modulprüfungen.

Quelle: Zentrale Studienberatung

§ 63 – Deutsch
 

1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

  1. Gesicherte Kenntnisse in Latein und in einer anderen Fremdsprache auf dem Niveau B1 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“.
     
  2. Nachweis von
    • mindestens 28 Leistungspunkten im Teilgebiet Neuere Deutsche Literaturwissenschaft (Hauptgebiet),
    • mindestens 21 Leistungspunkten im Teilgebiet Deutsche Sprachwissenschaft (Nebengebiet),
    • mindestens 21 Leistungspunkten im Teilgebiet Ältere Deutsche Literaturwissenschaft (Nebengebiet),
  3. mindestens 8 Leistungspunkten aus der Fachdidaktik.

2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen

  1. Fachwissenschaftliche Kenntnisse

    a) Neuere Deutsche Literaturwissenschaft – Hauptgebiet
    aa) Fähigkeit zur Analyse von Texten,
    bb) auf Quellenlektüre gegründeter Überblick über die Geschichte der Neueren Deutschen Literatur vom 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart,
    cc) Vertrautheit mit den Grundlagen und Problemen der Literaturwissenschaft sowie Einblicke in die Beziehungen von Literatur und Medien.
    b) Deutsche Sprachwissenschaft – Nebengebiet
    aa) Gründliche Kenntnis der grammatischen und lexikalischen Strukturen der deutschen Gegenwartssprache (einschließlich regionaler Varianten) und der Regeln ihres Gebrauchs unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der schulischen Praxis; Vertrautheit mit Methoden und Ergebnissen der synchronen Sprachforschung,
    bb) Überblick über die Geschichte der deutschen Sprache mit Kenntnis älterer Sprachstufen; Vertrautheit mit Methoden der diachronen Sprachforschung.
    c) Ältere Deutsche Literaturwissenschaft Nebengebiet
    aa) Fähigkeit zur Analyse von mittelhochdeutschen und frühneuhochdeutschen Texten (einschließlich 16. Jahrhundert),
    bb) auf Quellenlektüre gegründeter Überblick über die Geschichte der deutschen Literatur von ihren Anfängen bis ins 16. Jahrhundert,
    cc) Vertrautheit mit den Grundlagen und Problemen der Literaturwissenschaft; Einblick in die Beziehungen zur lateinischen Literatur sowie zu anderen volkssprachlichen Literaturen des Mittelalters und zur Rezeption mittelalterlicher Literatur in der Neuzeit.
     
  2. Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33, insbesondere:

    a) Fähigkeit zum sachgerechten und schulartspezifischen Umgang mit fachdidaktischer Theoriebildung bezogen auf Sprach-, Lese-, Literatur- und Mediendidaktik,
    b) Fähigkeit zur praxisbezogenen Anwendung fachdidaktischen Grundlagenwissens (vor allem Analyse und Modellierung von Lernprozessen) entsprechend der Schulart und unter Einbeziehung fachwissenschaftlicher Inhalte,
    c) gründliche Kenntnisse zur Literatur für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (auf der Basis eigener Lektüre) und zu ihrer Didaktik (entsprechend der Schulart).

3) Prüfungsteile
 

Schriftliche Prüfung

  1. Eine Aufgabe aus dem Hauptgebiet Neuere Deutsche Literaturwissenschaft
    (Bearbeitungszeit: 5 Stunden); Mehrere Themen werden zur Wahl gestellt.
     
  2. eine Aufgabe aus dem Nebengebiet Deutsche Sprachwissenschaft oder aus dem Nebengebiet Ältere Deutsche Literaturwissenschaft
    (Bearbeitungszeit: 5 Stunden) Das gewählte Teilgebiet ist bei der Meldung zur Prüfung anzugeben; aus jedem der beiden Teilgebiete werden mehrere Themen werden zur Wahl gestellt.
     
  3. eine Aufgabe aus der Fachdidaktik
    (Bearbeitungszeit: 3 Stunden); Drei Themen werden zur Wahl gestellt.

4) Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit Deutsch

Es ist der Nachweis gemäß Abs. 1 Nr. 1 zu erbringen.

Quelle: Die LPO I finden Sie hier.

Studienverlauf:

Im Studienverlaufsplan ist der Besuch von Modulen vorgesehen, die Ihnen bei der Vorbereitung auf das Staatsexamen helfen:

  • Für die NDL: siehe "Examensmodul NDL" in Ihrem Modulplan.
  • Für die Sprachwissenschaft: siehe Examensmodul in Ihrem Modulplan.
  • Für die ÄDL: siehe das Examensmodul in Ihrem Modulplan.
  • Für die Fachdidaktik: siehe hierzu die Homepage der Fachdidaktik.

Studienberatung:

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, nutzen Sie bitte die Studienberatung der germanistischen Teilfächer.

Altklausuren des vertieften Staatsexamens bis inkl. 2013 finden Sie hier.

Altklausuren nach 2013 erhalten Sie als Kopiervorlage beim Prüfungsamt.

In der NDL finden Sie alle Altklausuren im WueCampus Raum "E-Learning NDL".

Die sprachwissenschaftlichen Klausuren finden Sie im WueCampus-Raum "Sprawi-Lektüre".

Nicht vertieftes Staatsexamen (LA Grundschule, Mittelschule, Realschule)

Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen soll im Anschluss an die Vorlesungszeit des siebten Semesters abgelegt werden, spätestens aber nach dem 11. - andernfalls gilt man als erstmals durchgefallen. Wenn alle notwendigen Leistungen vorliegen, kann das Staatsexamen unter Umständen auch bereits nach dem 4. Semester absolviert werden.

Die Erste Staatsprüfung muss im Ganzen abgelegt werden (kann also nicht fachweise absolviert werden). Lediglich die erziehungswissenschaftliche Prüfung kann vorgezogen werden; sie kann abgelegt werden, sobald die Zulassungsvoraussetzungen (35 ECTS-Punkte aus EWS) vorliegen.
Bei Nichtbestehen kann die Staatsprüfung für das jeweilige Fach einmal wiederholt werden. Den Studierenden wird ein Freiversuch eingeräumt, wenn sie das Staatsexamen an dem nächstmöglichen Prüfungstermin nach der Vorlesungszeit des 7. Semesters absolvieren. Dies bedeutet, dass die Prüfung als nicht abgelegt gilt, wenn sie nicht bestanden wurde. Falls sie bestanden wurde, kann sie zur Notenverbesserung zweimal wiederholt werden.

Die Note des Staatsexamens zählt 60% der Gesamtnote. Die anderen 40% errechnen sich aus den Noten der studienbegleitenden Modulprüfungen.

Quelle: Zentrale Studienberatung.



Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschule, Grundschulen soll im Anschluss an die Vorlesungszeit des 7. Semesters abgelegt werden, spätestens aber nach dem 11. Semester - andernfalls gilt man als erstmals durchgefallen. Wenn alle notwendigen Leistungen vorliegen, kann das Staatsexamen auch bereits nach dem 6. Semester absolviert werden.
Die Erste Staatsprüfung muss im Ganzen abgelegt werden (kann also nicht fachweise absolviert werden). Lediglich die erziehungswissenschaftliche Prüfung kann vorgezogen werden; sie kann abgelegt werden, sobald die Zulassungsvoraussetzungen (35 ECTS-Punkte aus EWS + 8 ECTS-Punkte aus GWS) vorliegen.

Bei Nichtbestehen kann die Staatsprüfung für das jeweilige Fach einmal wiederholt werden. Den Studierenden wird ein Freiversuch eingeräumt, wenn sie das Staatsexamen an dem nächstmöglichen Prüfungstermin nach der Vorlesungszeit des 7. Semesters absolvieren. Dies bedeutet, dass die Prüfung als nicht abgelegt gilt, wenn sie nicht bestanden wurde. Falls sie bestanden wurde, kann sie zur Notenverbesserung zweimal wiederholt werden.

Die Note des Staatsexamens zählt 60% der Gesamtnote. Die anderen 40% errechnen sich aus den Noten der studienbegleitenden Modulprüfungen.

Quelle: Zentrale Studienberatung.

Vorgaben der LPO I für das nicht vertiefte Staatsexamen (13. März 2008):

§ 43 – Deutsch
 

1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

  1. Kenntnisse in einer Fremdsprache auf dem Niveau A2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“.
     
  2. Nachweis von
    • mindestens 25 Leistungspunkten im Teilgebiet Deutsche Literaturwissenschaft (Hauptgebiet), darunter angemessene Anteile der deutschen Literatur vom Mittelalter bis ins 17. Jahrhundert,
    • mindestens 20 Leistungspunkten im Teilgebiet Deutsche Sprachwissenschaft (Nebengebiet), darunter angemessene Anteile aus dem Bereich deutsche Sprachgeschichte,
    • mindestens 10 Leistungspunkten aus der Fachdidaktik.
       

2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen

  1. Fachwissenschaftliche Kenntnisse
    a) Deutsche Literaturwissenschaft (Hauptgebiet)
    aa) Fähigkeit zur Analyse von Texten,
    bb) auf Quellenlektüre gegründeter Überblick über die Geschichte der deutschen Literatur vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart, exemplarisch auch an Texten aus der Literatur vor 1700,
    cc) Vertrautheit mit den Grundlagen der Literaturwissenschaft sowie Einblicke in die Beziehungen von Literatur und Medien.

    b) Deutsche Sprachwissenschaft (Nebengebiet)
    aa) Gründliche Kenntnis der grammatischen und lexikalischen Strukturen der deutschen Gegenwartssprache (einschließlich regionaler Varianten) und der Regeln ihres Gebrauchs unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der schulischen Praxis, Vertrautheit mit Methoden und Ergebnissen der synchronen Sprachforschung,
    bb) Überblick über die Geschichte der deutschen Sprache mit Kenntnis des Mittelhochdeutschen, Vertrautheit mit Methoden der diachronen Sprachforschung.
     
  2. Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33, insbesondere:
    a) Fähigkeit zum sachgerechten und schulartspezifischen Umgang mit fachdidaktischer Theoriebildung bezogen auf Sprach-, Lese-, Literatur- und Mediendidaktik,
    b) Fähigkeit zur praxisbezogenen Anwendung fachdidaktischen Grundlagenwissens (vor allem Analyse und Modellierung von Lernprozessen) entsprechend der jeweiligen Schulart und unter Einbeziehung fachwissenschaftlicher Inhalte,
    c) gründliche Kenntnisse zur Literatur für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (auf der Basis eigener Lektüre) und zu ihrer Didaktik (entsprechend der jeweiligen Schulart).
     

3) Prüfungsteile


Schriftliche Prüfung

  1. Eine Aufgabe aus dem Hauptgebiet Deutsche Literaturwissenschaft
    (Bearbeitungszeit: 4 Stunden); Mehrere Themen werden zur Wahl gestellt.
     
  2. eine Aufgabe aus dem Nebengebiet Deutsche Sprachwissenschaft
    (Bearbeitungszeit: 4 Stunden); Mehrere Themen werden zur Wahl gestellt.
     
  3. eine Aufgabe aus der Fachdidaktik
    (Bearbeitungszeit: 3 Stunden); Drei Themen werden zur Wahl gestellt.


Die LPO I finden Sie hier.

Im Studienverlaufsplan ist der Besuch von Modulen vorgesehen, die Ihnen bei der Vorbereitung auf das Staatsexamen helfen:

  • Für die NDL: siehe "Examensmodul NDL" in Ihrem Modulplan.
  • Für die Sprachwissenschaft: siehe "Examensmodul  SpraWi" in Ihrem Modulplan.
  • Für die Fachdidaktik: siehe hierzu die Homepage der Fachdidaktik.

Studienberatung:

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, nutzen Sie bitte die Studienberatung der germanistischen Teilfächer.

Altklausuren des nicht vertieften Staatsexamens finden Sie hier.

Altklausuren nach 2013 erhalten Sie als Kopiervorlage beim Prüfungsamt.

In der NDL finden Sie alle Altklausuren im WueCampus Raum "E-Learning NDL".

Die sprachwissenschaftlichen Klausuren finden Sie im WueCampus-Raum "Sprawi-Lektüre".

Allgemeine Informationen

Informationen über die Fristen und Termine des Staatsexamens erhalten Sie beim Prüfungsamt.

Informationen zur Zulassungsarbeit finden Sie hier.