Studiumsabschluss mündlich
Eine mündliche Prüfung (Abschlusskolloquium) gibt es nur noch in dem MA-Studiengang "Germanistik als Fremdsprachenphilologie". In den modularisierte Lehramts- und Master-Studiengängen ist keine mündliche Prüfung zum Studiumsabschluss vorgesehen.
Zur mündlichen Prüfung beim MA GaF
Nachdem Sie Ihre Master-Arbeit beim Prüfungsamt abgegeben (und bestanden) haben und unter der Voraussetzung, dass alle 90 ECTS-Punkte Ihrer studienbegleitenden Prüfungsleisungen in sb@home verbucht sind, erhalten Sie von Ihrem Betreuer eine Einladung zum mündlichen Abschlusskolloquium.
Sollten weniger als 90 ECTS-Punkte verbucht sein, kann das Abschlusskolloquium nicht stattfinden.
Vereinbaren Sie mit Ihrem Betreuer für das Kolloquium auch zwei Prüfungsgebiete, über die Sie - neben Ihrer Arbeit - geprüft werden.
Das Kolloquium, das ca. 60 Minuten dauert, gliedert sich in vier Teile:
- Sie stellen Ihre Arbeit vor und referieren, was Sie erforscht haben (ca. 10 Minuten)
- Es folgt eine Aussprache über Ihre Arbeit (ca. 30 Minuten)
- Prüfung im 1. Prüfungsgebiet (ca. 10 Minuten)
- Prüfung im 2. Prüfungsgebiet (ca. 10 Minuten)
Beachten Sie bitte auch die Hinweise zum schriftlichen Studiumsabschluss.