Intern
    Lehrstuhl für Computerphilologie und Neuere Deutsche Literaturgeschichte

    Bewerbung zum MA Digital Humanities

    Um sich für einen der Masterstudiengänge Digital Humanities zu bewerben, stellen Sie bis zum 15. Juli (MA 120 und MA 45) bzw. zum 15. Januar (nur MA 45) einen Antrag auf Zulassung durch ein formloses Schreiben per E-Mail an: 

    masterbewerbung-digital-humanities@uni-wuerzburg.de 

    Diese soll an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Prof. Dr. Fotis Jannidis adressiert sein. 

    Als Anlagen fügen Sie bei:

    • Bachelor-Zeugnis (180 ECTS)
    • Transcript of Records mit dem Nachweis von
      • 60 ECTS aus den Digital Humanities und
      • 60 ECTS aus einer Geistes- oder Kulturwissenschaft

    Zum Zeitpunkt der Antragstellung noch unvollständige Anlagen können bis 15. September bzw. bis 15. März nachgereicht werden.

    Liegt das Bachelor-Zeugnis auch zum 15.9. bzw. 15.3. noch nicht vor, so kann ein Antrag auf Zugang mit aufschiebender Bedingung gestellt werden. Statt des Zeugnisses muss dann der Nachweis von 150 ECTS erfolgen. Das Bachelor-Zeugnis muss spätestens im zweiten MA-Semester nachgereicht werden.

    Die juristisch relevanten Formulierungen finden sich jeweils im §4 der Fachspezifischen Bestimmungen für den beantragten Studiengang.

    Nach Erhalt der Masterzulassung muss in der Studierendenkanzlei ein Antrag auf Änderung des Studiums gestellt werden, um für den MA eingeschrieben zu sein. Im Anschluss daran kann der MA wie gewohnt über sb@home gesehen und verwaltet werden. Im Falle einer vorläufigen Masterzulassung wird der MA zum BA hinzugesetzt und man erhält eine Rückmeldesperre zum dritten MA-Semester, welche aufgehoben wird, sobald man das BA-Zeugnis fristgerecht eingereicht hat.