Deutsch Intern
    Lehrstuhl für Computerphilologie und Neuere Deutsche Literaturgeschichte

    Plagiatserklärung


    Jede wissenschaftliche Arbeit (Hausarbeit im Studium, Abschlussarbeit etc.) soll die Fähigkeit nachweisen, selbstständig ein Thema zu recherchieren, zu strukturieren und die Ergebnisse zusammenhängend darzustellen. Hierzu ist es unerlässlich, wissenschaftliche Fachliteratur heranzuziehen und sich auch in der eigenen Argumentation hierauf zu beziehen. Dies geschieht in der Regel durch Zitate. Dabei ist zwischen wörtlichen Zitaten und sinngemäßen Zitaten zu unterscheiden. Gleich um welche Art von Zitaten es sich handelt: In jedem Einzelfall muss die Quelle angegeben und korrekt bibliografisch nachgewiesen werden. Dabei ist es unerheblich, aus welcher Quelle (Monografie, Zeitschriftenaufsatz, Internet …)  zitiert wird.

    Wird in einer Arbeit zitiert oder werden Teile aus einer Quelle übernommen, ohne dass der korrekte Nachweis mitgeliefert wird, so handelt es sich um ein Plagiat:


    "Als Plagiat bezeichnet man allgemein die bewusste Aneignung fremden Geistesgutes. Plagiator ist derjenige, der ein fremdes Werk oder Teile eines fremden Werkes als sein eigenes Werk ausgibt und somit 'geistigen Diebstahl' begeht. Der Plagiator begeht eine zivilrechtlich unerlaubte und zum Schadensersatz an den Autor verpflichtende Handlung, die gleichzeitig auch noch strafbar ist. Der Plagiator ist also derjenige, der seinen Text wörtlich bei einem anderen Urheber abschreibt, ohne ihn korrekterweise zu zitieren, um anschliessend [sic] dieses Werk als sein eigenes geistiges Eigentum wieder herauszugeben."
    (zit. nach: www.rhetorik.ch/Plagiat/Plagiat.html, Stand 19.01.2011)

    Ein Plagiat ist kein Kavaliersdelikt; es verstößt nicht nur gegen die Grundregeln des wissenschaftlichen Arbeitens, sondern ist in rechtlicher Würdigung als Straftatbestand einer vorsätzlichen Täuschung zu werten. Deshalb haben Plagiate auch erhebliche Konsequenzen: Eine Abschlussarbeit  und jede andere Prüfungsleistung (z. B. Hausarbeit) wird – gemäß ASPO bzw. LASPO § 27 Abschn. 3  – als nicht bestanden bewertet.

    Daher sind Prüfungsarbeiten jeder Art am Institut für deutsche Philologie mit einer Eigenständigkeitserklärung zu versehen. Hierzu ist der folgende Text zu verwenden und eigenhändig zu unterschreiben:

    "Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit in allen Teilen selbstständig angefertigt und keine anderen als die in der Arbeit angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Sämtliche wörtlichen oder sinngemäßen Übernahmen und Zitate sind kenntlich gemacht und nachgewiesen."

    Arbeiten ohne eine solche Erklärung werden – gemäß ASPO bzw. LASPO § 22 Abschn. 11  – mit 'nicht bestanden' bewertet.